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Einbruchschutz und Standfestigkeit

Kundenwünsche und klare Voraussetzungen analysieren
Einbruchschutz und Standfestigkeit

Müssen Wohnungsabschlusstüren Einbruchhemmung nachweisen? Kurz gesagt gibt es hier keine Vorschriften. Jedoch gewinnt dieses Thema immer mehr an Bedeutung. Ein anderer wichtiger Punkt, der teilweise vernachlässigt wird, sind krumme Türen, die mit zwei Klimazonen zu kämpfen haben. Jeld-Wen gibt hierzu hilfreiche Antworten.

Karl jungblut

Wenn ein Endkunde den Wunsch nach einer neuen Wohnungsabschlusstür (WAT) äußert und dabei auf das Thema Einbruchhemmung kommt, dann resultiert dieser Wunsch in der Regel aus zwei möglichen Gründen. Entweder fordert seine Hausratversicherung eine einbruchhemmende Tür, weil er in seiner Wohnung besondere Wertgegenstände, eine Münzsammlung oder Waffen, aufbewahrt oder weil er einfach das Bedürfnis nach höherer Sicherheit gegen Einbruch empfindet.

Diese Frage ist für den Türenberater von entscheidender Bedeutung, weil derjenige, der lediglich die Forderung der Versicherung erfüllen will, keine teure und anspruchsvolle Tür kaufen wird. Für ihn wird das Türzertifikat wichtiger sein. Dagegen ist der Kunde mit dem höheren Sicherheitsbedürfnis eher bereit, für das eine oder andere Feature Geld auszugeben, wenn es denn hilft.

Hier spielt aber ein weiterer Faktor eine maßgebliche Rolle. Die gestiegenen Wohnungseinbrüche haben laut Kriminalpolizei nicht nur ihren Grund in der recht geringen Sicherheitsausstattung. Allein die Tatsache, dass schätzungsweise 70 % der Wohnungen beim Verlassen nicht verriegelt werden, bietet gerade den Gelegenheitstätern eine relativ „freie Auswahl“. Dabei muss jeder Versicherte sich darüber im Klaren sein, dass eine nicht verriegelte WAT den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann. Die Versicherungen verlangen von ihren Versicherten, dass sie ihrer „grundsätzlichen Sicherungspflicht“ nachkommen, indem sie die WAT beim Verlassen der Wohnung zweifach verriegeln.

Kann man Einbruchhemmung nachrüsten?

Insbesondere im Bestandsbau, also bei bestehenden Wohngebäuden, ist die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türelementen möglich, jedoch mit einem gewissen Aufwand verbunden. Vor dem Hintergrund, dass einbruchhemmende Elemente immer gemeinsam, also Zarge und Türblatt, getestet und zertifiziert werden, ist es nicht mit dem Austausch eines Türblattes allein getan – auch nicht bei Stahlzargen.

Die optimale Lösung ist natürlich der Austausch des gesamten Türelementes gegen ein entsprechendes nach DIN EN 1627 geprüftes Element. Diese Umbaumaßnahme kann übrigens auch über die KfW gefördert werden. Von Mietern wird allzu gerne schon im Vorfeld, mit dem Hinweis auf die hohen Kosten, gegen den Austausch argumentiert. Dabei kann es durchaus auch im Interesse des Vermieters sein, wenn die Wohnung eine einbruchhemmende Tür aufweist. Deshalb kann ich nur raten, den Vermieter mal auf diese Möglichkeit anzusprechen – auch wenn danach die Miete etwas ansteigt. Wenn nun aber gar keine Möglichkeit eines neuen Türelementes besteht, bleibt immer noch die Ausrüstung der vorhandenen WAT mit sogenannten Panzerriegeln. Vorrausgesetzt die Tür und deren Umgebung ist dafür geeignet.

Können krumme Türen reklamiert werden?

Seit Anfang der sechziger Jahre ist das Thema „Standfestigkeit von Innentüren“ relevant. Genau genommen seit der Zeit, als die Wohnungen innen wärmer wurden als die davor liegenden Hausflure – die WAT also zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten stand. Zu dieser Zeit wurden von der RAL-Gütegemeinschaft mit der RAL-GZ 426 die Klimaklassen beschrieben, die bis heute Anwendung finden. Hierbei sind Prüfklimate beschrieben, zwischen denen eine Tür ihren Dienst tun muss. Das bedeutet, dass eine Tür der Klimaklasse III so konstruiert ist, dass sie sich auch bei einem Temperaturunterschied von bis zu 20 °C zwischen innen und außen nicht maßgeblich verzieht. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass unser heutiges Heizverhalten relativ hohe Temperaturunterschiede mit sich bringt. So ist z. B. das Schlafzimmer während der Heizperiode – statistisch gesehen – ca. 5 °C kälter als die anderen Räume. Gepaart mit der höheren relativen Luftfeuchte – durch den Atem – ergibt das über einen Zeitraum von ca. 5 bis 7 Std. pro Nacht ein Differenzklima, das sich ohne Weiteres auch im Verzug der Tür zeigen kann – wenn es sich nicht um eine Tür der Klimaklasse I handelt.

Zusammengefasst bedeutet das, dass wir heute mehr denn je darauf achten müssen, in welchem klimatischen Umfeld Türen montiert und betrieben werden. Eine Tür zum Kellerabgang wird auf der Kellerseite sicher deutlich kälter sein als auf der Wohnseite. Eine Badtür, der man auf der Innenseite Haken zum Aufhängen von Bademänteln verpasst hat, wird sich verziehen.

Insbesondere bei der Auswahl von WAT wird allzu oft noch auf eine Tür der Klimaklasse II zugegriffen, die in den meisten Fällen dem heutigen Heizverhalten und den damit verbundenen Anforderungen an die Standfestigkeit nicht entspricht. Man kann davon ausgehen, dass eine WAT heute grundsätzlich der Klimaklasse III (oder nach DIN EN 1121/b) entsprechen muss – so wird es auch in der E DIN 18105 beschrieben.

Bei der Montage von WAT – insbesondere bei Neubauten – beobachten wir immer wieder, dass das umgebende Klima deutlich zu feucht ist, was dann kurz nach der Montage gerne zu Verzug führt. Entscheidend ist hierbei, dass man explizit erwähnt, dass die Tür für die am Einsatzort herrschenden Klimabedingungen geeignet sein muss. Was im Umkehrschluss natürlich auch bedeutet, dass eine Baustelle, die eine zu hohe Luftfeuchte aufweist, ggf. auch ungeeignet für den Einbau der Türelemente sein kann. Weiterhin bedeutet es auch, dass sich auch eine Klimaklasse-Tür im Rahmen dieser Regel verziehen darf.

Jeld-Wen Deutschland

86732 Oettingen

www.jeld-wen.de


Der Autor

Karl Jungblut ist Schulungsleiter bei Jeld-Wen Deutschland und gibt sein Fachwissen in zahlreichen Seminaren an Tischler und Schreiner weiter.



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