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Schiebetüren bieten hohen Nutzen und viele Vorteile: Schreinerwissen

Moderne Schiebetüren bieten hohen Nutzen und zahlreiche Vorteile
Schieben statt drehen

Schiebetüren fristen in deutschen Wohnungen ihr Dasein eher als „Exoten“. Dies mag verwundern, da die moderne, offene Architektur mehr Schiebetüren verlangen sollte. Da mit Schiebetüren ein Zugewinn an tatsächlich nutzbarer Raumfläche möglich ist, bieten sie gerade in Ballungsgebieten mit sehr hohen Grundstücks- und Immobilienpreisen echte und verkaufsfördernde Vorteile. Schiebetüren werden aber nicht nur im Privatbereich eingesetzt. Auch in öffentlichen gewerblichen Gebäuden kommen Sie zum Einsatz. Meist ausgestattet mit zahlreichen Funktionen, wie Schall-, Rauch- und Staubschutz. Dazu müssen die Schiebetüren bestimmte Anforderungen betreffend der Sicherheit erfüllen.

Wolfgang Heer

Das wesentliche Unterscheidungskriterium bei Schiebetüren ist sicherlich die Bauart hinsichtlich „in der Wand“ oder „vor der Wand“ laufend. Auch bei Schiebetüren gibt es DIN-Richtungen, wobei das besondere ist, dass Schiebetüren sich immer links und rechts schließend verwenden lassen, wenn die Gestaltung der Türblätter beidseitig identisch ist. Ansonsten geht die Norm immer vom „Standort des Betrachters“ (= Raumseite; die andere Seite ist die Raumgegenseite) aus. Auf diese Position bezieht sich dann die DIN-Richtung. Da es Türen zwischen zwei Räumen gibt, sind in diesem Fall ggf. ergänzende Infos zur Klarheit sinnvoll. Bei vor der Wand laufenden Schiebetürsystemen ist die Raumseite dort, wo die Laufschiene montiert ist. Bei in der Wand laufenden Schiebetürsystemen greift die Regelung nach dem „Standort des Betrachters“.

Ein weiterer Unterschied sind die Konstruktionsprinzipien zur Lagerung des Rollenmechanismus der Türen. Hier wird zwischen „hängend“ und „stehend“ unterschieden. Bei den hängenden Systemen wird das Türblatt an einem Laufapparat-/wagen in einer über oder im oberen Bereich der Tür befindlichen Laufschiene geführt, welche die Last trägt. Oder sie hängen an sichtbaren Rollen, welche auf einer Schiene laufen.

Alternativ kann das Türblatt auch über ein Tragprofil mit Laufkette bewegt werden. Am Boden befindet sich üblicherweise eine Führungsschiene oder ein Führungszapfen welche ein Pendeln der Türblätter vermeiden. Spezielle Lösungen sind hängende Türen, die aber nicht ganz oben, sondern im oberen Drittel geführt werden. Stehende Schiebetüren laufen unten auf Rollen.

Außerdem lassen sich Schiebetüren auch motorisch bedienen. In öffentlichen Gebäuden oder in Geschäften ist dies gängige Praxis. In Wohnräumen kommen Antriebe noch selten zum Einsatz. Dabei kann diese Zusatzausstattung vorteilhaft sein, wenn barrierefreie Wohnungen geplant sind oder ein Maximum an Komfort gewünscht wird.

Schiebetüren lassen sich mit Drehtüren kombinieren. Diese Drehtüren werden als Schlupftüren bezeichnet und haben eine ähnliche Funktion, wie Drehtüren innerhalb von z. B. Rolltoren. In der Regel ist die Schiebetür/das Tor zu und das Begehen erfolgt meist durch die Schlupftür.

Vorteile von Schiebetüren

Wenn das Haus oder die Wohnung fertig geplant bzw. gebaut ist und die Möblierung und Einrichtung Platz finden soll, fallen die Nachteile von Drehtüren schnell auf: da stört der Schwenkbereich der Drehtür, ein Schrank steht im Weg und die Tür lässt sich nicht ganz öffnen, der geplante Standort eines Möbels lässt sich nicht realisieren, da die Tür nicht mehr ganz aufgeht, es sind nutzlose Ecken („hinter der Tür“) entstanden, die gewünschte Großzügigkeit wird durch im Raum stehende offene oder geschlossene Türen nicht erreicht. Somit ergeben sich in der Praxis viele Vorteile für Schiebetüren:

  • Schiebetüren sparen Platz, da der Schwenkbereich der normalen Drehtüren nicht beachtet werden muss. Dieser Vorteil zählt bei kleinen Räumen besonders.
  • Schiebetüren sind in nahezu allen Räumen einsetzbar – sogar dort, wo eine gewisse Dichtheit der Tür erwünscht ist.
  • Schiebetüren sind „diskret“ – sie verschwinden in der Wand und stören im geöffnetem Zustand gar nicht. Drehtüren sehen geöffnet weniger elegant und stilvoll aus.
  • Schiebetüren können als Raumteiler dienen. Offene Schiebetüren steigern die Raumwirkung und die einheitliche Linie über die Raumgrenzen hinweg. Sind die Schiebetüren aus Glas, ist die Raumwirkung auch im geschlossenen Zustand gegeben (bei Ganzglas-Drehtüren gilt dies natürlich auch).
  • Die gestalterische Vielfalt von Schiebetüren ist ebenso hoch wie bei Drehtüren. Auch sie können z. B. flächenbündig ausgeführt werden.
  • Ein praktischer Vorteil: bei Zugluft können Schiebetüren nicht „Zuschlagen“. Auch lassen sie sich geräuscharm schließen.
  • Sollen Türen überwiegend offenstehen, bieten sich Schiebetüren grundsätzlich an.
  • Bei der Ausführung von barrierefreien Räumen spielen Schiebetüren eine große Rolle, da sie sowohl für leicht beeinträchtige Personen als auch für Rollstuhlfahrer nur Vorteile bieten.
  • Einen technischen Vorteil bieten Schiebetüren bei der Lastverteilung: während bei Drehtüren das Gewicht an einer aufrechten Seite hängt, erfolgt die Lastabtragung bei Schiebetüren oben oder unten. Diese Konstruktion erlaubt hohe Türblattgewichte.
  • Bei Glasschiebetüren entsteht gegenüber Drehtüren mit Lichtausschnitt ein höherer Lichtdurchlass.
  • Grundsätzlich erlauben Schiebetüren größere Türflügelabmessungen als Drehtüren.

Natürlich stehen den Vorteilen auch Nachteile gegenüber. Der wesentliche Nachteil: um die Vorteile gänzlich zu nutzen, macht es Sinn, die Schiebetüren von Beginn an mit einzuplanen – dies erfolgt oft nicht. Da Schiebetüren betreffend der Materialien als auch des Einbaus aufwendiger sind, kosten sie mehr als übliche Drehtüren. Sind Funktionen wie z. B. Einbruchhemmung, Rauchdichtheit oder Schall- und Brandschutz gefordert, ist dies mit Schiebetüren i. d. R. aufwendiger.

Materialien für Türblätter

Schiebetürblätter können aus einer Vielzahl an Materialien bestehen. Überwiegend kommen Holz bzw. Holzwerkstoffe sowie Glas zum Einsatz. Materialien wie Beton, duromere Hochdrucklaminate (HPL-Kompaktplatten) oder sonstige Materialien sind ebenfalls möglich. Die Konstruktionen aus Holz und Holzwerkstoff entsprechen in der Regel denen der Drehtüren. Hier ist alles möglich: von einfachen, glatten Türblättern über solche mit Ausfachungen (z. B. Glas oder sonstige Füllungen), mit und ohne Aufleistungen, furniert, lackiert, mit HPL- bzw. CPL-Oberflächen usw. oder als Rahmentür.

Bei den Schiebetüren aus Glas kommen die Glasvarianten ESG oder VSG zum Einsatz. Das VSG (Verbundsicherheitsglas) hat gegenüber dem ESG (Einscheibensicherheitsglas) den Vorteil, dass es durch die zwischen den Glasscheiben liegende Folie einen „satteren“ Klang beim Schließen der Türen hat und daher auch beim Anstoßen (oder z. B. beim Gegenklopfen) weniger laut erscheint. Gerade die Geräuschreduzierung der VSG-Scheiben kann im Privatbereich sinnvoll sein. VSG hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Folie für die Gestaltung genutzt werden kann und die glatten Glasoberflächen beidseitig bestehen bleiben. Dadurch steigt die Reinigungsfreundlichkeit. Bei einem Bruch hält die Folie die Glasbruchstücke zusammen. ESG zerfällt bei einem Bruch in viele kleine, würfelähnliche Glassplitter.

Schiebetürgläser werden nicht nur als Klarglasvariante, sondern häufig strukturiert, transluzent oder z. B. farbig gewählt. Bei den Strukturen gibt es Ornamentgläser, bei denen das Glas selbst eine Struktur besitzt. Aber auch das Bedrucken, Sandstrahlen oder das Lasern sind bewährte strukturgebende, gestaltende Verfahren. Bei VSG-Scheiben kann die Folie farbig, bedruckt oder auch „Nicht-Glas-Bestandteile“ beinhalten.

Beschläge und Zubehör für Schiebetüren

Die Beschlagtechnik für Schiebetüren und das Zubehör bestehen in der Regel aus der Laufschiene, dem Laufwagen/den Rollen o. ä., dem Tragflansch für Holztürblätter bzw. der Klemmvorrichtung bei Glastürblättern, den Stoppern, einer Führung (i. d. R. eine Bodenführung) und Sonderzubehör wie z. B. die Soft-Stop- oder ein Soft-Close-Technik. Während einfache Schiebetüren bei zu viel Schwung ggf. geräuschvoll abbremsen bzw. an den Anschlag schlagen, helfen sogenannte Softclose-/oder Softstop-Einrichtungen, die Türen zu dämpfen und geräuschärmer eigenständig zu schließen (Dämpfungseinheit mit integriertem Selbsteinzugsmechanismus). Der Selbsteinzug kann bei vielen Schiebetüren nachträglich angebracht werden. Je nach Anbieter und System werden zudem noch weitere Komponenten angeboten. Moderne Beschläge erlauben es, das bereits eingehängte Türblatt auszurichten.

Schiebetürsysteme werden nach DIN EN 1527 klassifiziert

Die Europäische Norm legt Anforderungen an das manuelle Konstruktionssystem für Schiebetüren sowie zwei- und mehrflügelige Falttüren fest. Die Türen und Türflügel selbst sind jedoch ausgeschlossen. Die Norm behandelt die zyklischen Prüfungen, statischen Beanspruchungen, Prüfungen der Korrosionsbeständigkeit und die Anfangsreibung. Die Norm gilt für industrielle als auch für Wohnschiebetüren und Falttüren. In insgesamt neun Bereichen werden Klassifizierungen vorgenommen (siehe Tabelle unten).

Schiebetüren mit funktionellen Anforderungen

Konstruktionsbedingt sind funktionale Anforderungen wie Schallschutz, Einbruchschutz oder Brand- und Rauchschutz bei Schiebetüren aufwendiger zu lösen als bei Drehtüren. Eine Drehtür hat den Vorteil, dass das Türblatt einen Anpressdruck auf die Dichtungen erzeugen kann und die untere Absenkbodendichtung den Türspalt schließt. Diese umlaufende Dichtung ist bei Schiebetüren deutlich aufwendiger zu realisieren. Schiebetüren mit Schallschutzeigenschaften stellen besondere Anforderungen an die Abdichtung des Türblattes zu den umgebenden Flächen. Inzwischen stellt der Markt Schiebetüren mit Schallschutznachweisen zur Verfügung.
Der Schallschutz der Schiebetüren hängt maßgeblich von dem Schalldämmwert des Türblattes ab und von der Wirksamkeit des Dichtungssystems. Die Lösungen sehen in vielen Fällen so aus, dass zum Boden und nach oben zur Laufschiene automatisch ausfahrende Absenk- oder Andruckdichtungen tätig werden. Im vertikalen Fugenbereich arbeiten einige Systeme mit Magnetdichtungen, während andere Anbieter herkömmlichen Dichtungen einsetzen. Da das Dichtungssystem nur ein Teil der Lösung darstellt, ist immer der Schalldämmwert des Türblattes zu berücksichtigen.

Schiebetüren mit Brandschutzanforderungen (ohne Rauchschutz) lassen sich z. B. über die Konstruktion mit Schikanen lösen. Im geschlossenem Zustand dichten aufschäumemde Materialien in den Schikanen die Fugen zwischen Türblatt und der Wand ab. Selbsterklärend ist, dass Türen im Brandfall immer geschlossen sein müssen. Dies wird bei immer offen stehenden Türen häufig dadurch gelöst, dass die Schiebetür im Gefahrfall über eine schiefe Ebene oder Gewichte eigenständig schließt. Festgehalten wird die Tür bspw. mit einem Haftmagnet, der das Türblatt im Brandfall freigibt.

Motorische Lösungen existieren aber auch hier. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die Tür auch bei Stromausfall noch sicher schließt. Dazu kann z. B. ein entsprechend dimensionierter Akku verwendet werden. Alle Komponenten von Brandschutztüren müssen gemeinsam die erforderlichen Prüfungen bestehen und die baurechtlichen Anforderungen erfüllen.

Schiebetüren mit der Zusatzfunktion „Strahlenschutz“ kommen insbesondere im medizinischen Bereichen zum Einsatz. Die DIN 6834-1 regelt Strahlenschutztüren die zum Schutz gegen Röntgenstrahlungen sowie weitere Strahlungen eingesetzt werden. Der Strahlenschutz wird in der Regel durch Bleieinlagen erzielt, die in das Türblatt und gegebenenfalls in die Zarge integriert sind. Die Dicke der Bleieinlage wird mit dem sogenannten Bleigleichwert (Bleidicke in mm), dem Schwächungsfaktor in mm oder dem Schwächungsgleichwert in mm festgelegt (Schwächungsfaktor nach DIN EN 61331-1).

Sind automatsiche Antriebe Komfort oder Luxus?

Schiebetüren mit Antrieben sind im öffentlichen Bereich bewährt und erprobt. Als Luxus gelten sie nicht. Im Privatbereich sind Türantriebe noch die Ausnahme. Dabei kann ein Motor das Bedienen der Türen erleichtern. Von besonderer Bedeutung ist dies bei Wohnungen, die barrierefrei nutzbar sein sollen. Aber auch in normalen Wohnungen ist die Komfortsteigerung sinnvoll und zunehmend gewünscht.

Schiebetürantriebe werden z. B. von magnetischen und damit berührungslosen Schubwellen eines Linearmotors bewegt. Aufgrund dieser Technik arbeitet der Antrieb nahezu geräuschlos. Bei allen Antrieben ist das max. Flügelgewicht wie bei manuell Türen begrenzt und reicht für die meisten privaten Anwendungen, bis hin zum Einsatz in Seniorenheimen, in Krankenhäusern und vergleichbare Einrichtungen. Diese Antriebe arbeiten i. d. R. mit einem Niedrigenergieantrieb („Low-Energy-Modus“) gemäß DIN 18650, stoppen bei geringem Widerstand und fahren zurück. Die Bedienung der Schiebetürantriebe kann u. a. über Taster oder Bewegungsmelder erfolgen. Die „Push & Go“-Funktion bewirkt, dass durch leichtes Drücken des Türblattes ein Öffnen bzw. Schließen eingeleitet wird. Bei Stromausfall lassen sich die Türen auch manuell betätigen. Türen, die im Low-Energy-Modus betrieben werden, benötigen keine zusätzliche Sicherheitssensorik, die die Tür überwacht. Sonstige Antriebe (ohne Low-Energy-Modus) müssen hingegen mit Sicherheitsvorrichtungen bzw. Sensorik ausgestattet sein, um Verletzungen durch Quetschen, Klemmen oder Abscheren zu vermeiden.

Berührungsloses Türöffnen/-schließen bietet neben der Komfortsteigerung auch hygienische Vorteile, da die Türen nicht berührt werden müssen. Spätestens an dieser Stelle sind Antriebe kein Luxus, sondern Teil der Gesundheitsprävention z. B. in Pflegeheimen.

Unsichtbare Schiebetüren

Geheimnisvoller geht es zu, wenn Schiebetüren einseitig wandflächenbündig schließen. Diese Schiebetüren können so diskret ausgeführt werden, dass es auf den ersten Blick nicht ersichtlich wird, dass eine Tür vorhanden ist. Die Bewegung der Tür erfolgt über zwei Nocken, mit deren Hilfe das Türblatt so gelenkt wird, dass es im geschlossenen Zustand wandbündig liegt und beim Öffnen in die Wand geschoben wird. Das Öffnen kann automatisch oder manuell erfolgen.

Besonderheiten in öffentlichen/gewerblichen Bereichen

Einen besonderes Augenmerk ist auf Schiebetüren in Fluchtwegen zu legen. In Sonderbauordnungen wie z. B. der Versammlungsstättenverordnung finden sich konkrete Hinweise zu Schiebetüren. Dort heißt es unter § 9 „Türen und Tore“, Abs. 4 „Schiebetüren sind im Zuge von Rettungswegen unzulässig, dies gilt nicht für automatische Schiebetüren, die die Rettungswege nicht beeinträchtigen“. Dies bedeutet, dass automatische Schiebetüren erlaubt sind – manuelle hingegen nicht. Ähnliche Formulierungen stehen auch in anderen Verordnungen. In berufsgenossenschaftlichen Regeln wie der DGUV-Information 208-022 „Türen und Tore“ als auch in den allgemein geltenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR, Arbeitsstättenrichtlinie) finden sich viele Vorgaben/Hinweise zur Planung, zum Einrichten und zum Betreiben von Türen/Schiebetüren. Von besonderer Bedeutung sind diese Regeln bei „kraftbetätigten Türen“. Kraftbetätigt sind jene Türen, denen die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen (Motor, Antrieb) zugeführt wird.

Türen mit normalen Türschließern sind gemäß dem aktuellen Entwurf der DIN EN 14351-2 keine kraftbetätigten Türen. Im Anwendungsbereich heißt es dazu: „Anmerkung 2: Handbetätigte Türen mit Türschließmitteln sind keine kraftbetätigten Türen.“ Die Speicherung der manuell eingebrachten Energie im Türschließer macht diesen somit nicht zur Kraftmaschine.

In Zusammenhang mit der Sicherheit werden auch Anforderungen an Schließkanten gestellt. Die Definition der Haupt-, Gegen- und Nebenschließkanten erfolgt in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 „Türen“.

Bei kraftbetätigten, also motorisch angetriebenen Türen (oder Toren) muss eine wirksame Sicherung vor einer mechanischen Gefährdung vorhanden sein. Dies gilt bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden und kann laut ASR A1.7 durch eine einzelne oder eine Kombination der folgenden Sicherungsmaßnahmen erreicht werden:

  • Einhalten von Sicherheitsabständen
  • Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schließkanten. Dies kann mit zusätzlichen Gehäusen, Abdeckungen, Verkleidungen oder feststehenden Schutzflügeln erreicht werden.
  • Formgebung von Flügeloberflächen und vorstehenden Teilen.
  • Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung = Schalter muss betätigt sein, damit die Tür öffnet oder schließt. Wird der Schalter losgelassen, stoppt der Antrieb sofort.)
  • Begrenzung der Kräfte, die durch einen Türflügel erzeugt werden, wenn er auf eine Person oder einen Gegenstand auftrifft. Dazu sind entsprechende Sensoren erforderlich.
  • Einbau von schaltenden Schutzeinrichtungen (druckempfindliche oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen wie z. B. Sensoren, die Personen im Gefahrbereich erkennen.).

Neben den grundsätzlichen Anforderungen an kraftbetätigte Türen, folgen Angaben wie bspw.: „Die Gefährdung, dass Finger eingezogen werden, besteht nicht, wenn die Flügel von automatischen Schiebetüren/-toren und festen Teilen ihrer Umgebung in einem Abstand „s“ von 8 mm oder weniger aneinander vorbeilaufen – ein Abscheren oder Quetschen von Fingern wird verhindert, wenn der Abstand „t“ zwischen Flügeln und Bauteilen 25 mm oder mehr beträgt.“ Die „8 mm“ und „25 mm“ sind fixe Größen, die in den Vorgaben immer wieder genannt werden, wenn es um die Verletzungsgefahr von Fingern geht.

Anhand der Skizzen (siehe oben) aus der ASR A1.7 werden die Mindestabstände zu begrenzenden Flächen ersichtlich. Bei Einhaltung dieser Abstände kann davon ausgegangen werden, dass Quetschungen vermieden werden. Als pragmatische Lösung zum Schutz vor Quetschungen kommen häufig Schutzflügel zum Einsatz, die den Bereich sichern, in welchen der Flügel hineinfährt. Der Schutzflügel kann zum Reinigen und für die Wartung der Anlage als Drehflügel ausgelegt werden.

Mehr Schiebetüren sind gefordert

Bei der Planung von Wohngebäuden wird dem Thema „Tür“ meistens keine große Beachtung geschenkt. Wenn Baubeteiligte rechtzeitig die Möglichkeit haben, das Thema Schiebetür einzubringen, dürften sich Bauinteressierte von den Vorzügen eigentlich überzeugen lassen. Gestalterisch und technisch bietet der Markt eine große Vielfalt und zahlreiche Lösungen – auch für den öffentlichen und gewerblichen Sektor. Die Lösungen zu bauphysikalischen Anforderungen wie Brand- und Schallschutz haben an Fahrt gewonnen, sodass weitere Innovationen erwartet werden dürfen.


Schiebetüren mit Antrieben

Niedrigenergieantrieb/Low-Energy-Antrieb

Die DIN 18650-2 lässt zu, dass Türen ohne Sensoren motorisch betrieben werden. Dazu müssen die Antriebe allerdings bestimmte Eigenschaften aufweisen:

  • Die Türen müssen am Einbauort so eingestellt werden, dass sie mindestens 5 s in der vollständig geöffneten Stellung bleibt. Die Verzögerungszeit muss entsprechend den Anforderungen der Nutzer eingestellt werden, ohne jedoch den sicheren Betrieb zu beeinträchtigen.
  • Die Kraft, die benötigt wird, um eine angehaltene Tür am weiteren Öffnen oder Schließen zu hindern, darf – gemessen 25 mm entfernt von und senkrecht zur Hauptschließkante – an jedem beliebigen Punkt des Öffnungs- oder Schließvorgangs 67 N nicht überschreiten.
  • Die kinetische Energie einer sich bewegenden Tür darf 1,6 J nicht übersteigen.
  • Im Falle einer Stromunterbrechung oder eines Antriebsausfalls muss sich die Tür mit einem manuell ausgeübten Druck von höchstens 67 N öffnen lassen, um eine Verriegelung freizugeben, von höchstens 90 N.
  • Für Drehflügeltüren mit Niedrigenergieantrieb gelten zusätzliche Anforderungen:

Der Antrieb muss sich vor Ort so einstellen lassen, dass die Öffnungszeit bis zum Anschlag oder bis zu 80° mindestens 3 s beträgt oder den Anforderungen nach Anhang A der Norm entspricht.

Die Türen müssen vor Ort so eingestellt werden können, dass sie in mindestens 3 s von 90° auf 10° schließen, und so, dass sie aus der Stellung von 10° bis zum völligen Schließen mindestens 1,5 s benötigen. Während der letzten 3° der Schließbewegung darf die Schließkraft bis zu 150 N betragen.


Der Autor

Wolfgang Heer ist Brandschutzexperte der Arboina-Türen-Gruppe (Prüm, Garant, RWD Schlatter und Invado)

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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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