Handelt es sich um einen Kaufvertrag oder einen Werkvertrag? Diese Frage stellt sich Handwerkern immer wieder. Zunächst geht es daher um die Abgrenzung zwischen Werk- und Kaufvertrag. Mit der Änderung des BGB zum 01.01.2002, der so genannten Schuldrechtsreform, ging eine weitgehende Angleichung des Kauf- und des Werkvertragsrechtes einher.
Teilen: