Vielfach wird angenommen, wenn ein Unternehmer eine Anschaffung tätigt, könnte er den gesamten Betrag von der Steuerschuld abziehen. Dies ist natürlich falsch. Es lohnt sich, sowohl auf die bilanzielle als auch auf die kalkulatorische Abschreibung einen genaueren Blick zu werfen.
Über die jährlichen Abschreibungsbeträge wird nur
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