Seit 21. April 2018 ist die im vergangenen Jahr in Kraft getretene PSA-Verordnung der Europäischen Union verbindlich anzuwenden. Sie stellt die wichtigste rechtliche Neuerung der vergangenen Jahre im Bereich des Arbeitsschutzes bzw. der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) dar.
Die Regelung mit der offiziellen Bezeichnung „Verordnung (EU) 2016/425
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