Schulferien, betriebliche Belange, Resturlaub – vieles muss vom Arbeitgeber berücksichtigt werden, damit jeder zu seiner Erholungszeit kommt. „Hier ist oft viel Fingerspitzengefühl, Flexibilität und Rücksichtnahme gefordert“, weiß Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und erläutert die rechtlichen Hintergründe.
„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf
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BM online 05|2011