Es kommt immer wieder vor, dass Schreiner mit der Äußerung eines Kunden konfrontiert werden, er „wolle die Leistung nicht mehr haben“, den Auftrag „stornieren“, vom Vertrag „zurücktreten“, diesen „widerrufen“, „annullieren“ oder schlicht „kündigen“. Über die rechtlichen Möglichkeiten des Auftraggebers, sich von seinen Vertragspflichten zu lösen, bestehen große Unsicherheiten.
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