Ein Tischlerkollege aus Schleswig-Holstein arbeitet mit der Branchensoftware eines namhaften Anbieters. Im Anschluss an eine Steuerprüfung flatterte ihm dann brisante Post ins Haus: Der Prüfer bemängelt, dass die Rechnungsnummern beliebig verändert werden können. Mit anderen Worten: Durchgefallen!
Das ist dem Kollegen passiert
Im Schreiben des Finanzamtes an den Kollegen heißt es wörtlich: „(…) Rechnungslegung: Seit 2006 wird das Fakturierungsprogramm (…) eingesetzt (Hersteller: …). Hiermit werden Aufträge erfasst, Angebote erstellt und Rechnungen geschrieben. Folgender Mangel wurde festgestellt: Die Rechnungsnummern werden programmtechnisch zwar fortlaufend vergeben, jedoch nur als Vorschlag. Der Anwender kann diese beliebig verändern. Das Rechnungslegungsprogramm entspricht daher nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOBS). Es ist nicht revisionssicher! Der Mangel ist sofort abzustellen.“
Was sagt der Finanzbeamte wohl, wenn Rechnungen handschriftlich geschrieben werden?
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