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Gewinner auf zwei Seiten

Weiterbildung zwischen Geselle und Meister
Gewinner auf zwei Seiten

Jetzt ist es endlich soweit: In Kürze können Tischler und Schreiner von bundesweit einheitlichen Weiterbildungsangeboten profitieren. Auf den Arbeitsgebieten Kundenberatung, Fertigungsplanung und Fachbauleitung stehen geprüfte Abschlüsse zwischen Geselle und Meister zur Verfügung. Dipl.-Ing. Wolfgang Heer, Bereichsleiter Berufsbildung beim Fachverband Schreinerhandwerk Bayern, hat alles Wissenswerte zusammengefasst.

Nach langer Verhandlungszeit haben auch die Spitzenverbände den Rechtsverordnungen über das Weiterbildungskonzept für das Tischler- und Schreinerhandwerk zugestimmt, so dass in Kürze das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die neuen Regelungen verordnen wird.

Ziel und Zweck
Der Wunsch, zwischen der Gesellenebene und der Meisterebene eine Karriereleiter einzubauen, besteht bereits seit zwei Jahrzehnten. Erst im Rahmen der Diskussion um die Ergebnisse der Evaluation der Ausbildung im Tischlerhandwerk erfolgte eine Neuausrichtung der geplanten Weiterbildung. Das Ergebnis lässt sich so zusammenfassen:
Die nun spruchreifen Weiterbildungsregelungen sind auf die Funktionsbereiche Büro, Fertigung und Montage definiert.
In diesen Funktionsbereichen sollen die Absolventen Verantwortung und wichtige Aufgaben übernehmen, um so die Unternehmensleitung (in der Regel der Chef und Meister) zu entlasten.
Gemäß den Funktionsbereichen wurden drei Abschlüsse definiert:
  • Geprüfte(r) Kundenberater(-in) im Tischlerhandwerk
  • Geprüfte(r) Fertigungsplaner(-in) im Tischlerhandwerk
  • Geprüfte(r) Fachbauleiter(-in) im Tischlerhandwerk
Die Basis der Weiterbildung sind Rechtsverordnungen, die vom Bundeswirtschaftsministerium verordnet werden. Die Prüfungsinhalte sind durch die Rechtsverordnung bundesweit identisch.
Das Weiterbildungsangebot richtet sich einerseits an Gesellinnen und Gesellen, die in ihrem Beruf vorankommen möchten und andererseits an Unternehmer, die für gute Mitarbeiter etwas tun möchten.
In einem Unternehmen des Tischler- und Schreinerhandwerks wird es selten vorkommen, dass alle drei Absolventen vorgefunden werden. Auch wird es die Ausnahme sein, dass eine Person mehr als zwei der angebotenen Weiterbildungen absolviert.
Struktur und Systematik der Rechtsverordnungen
Grundsätzlich sind die Prüfungsinhalte stark an der Praxis und an realistischen Situationen ausgerichtet. In jeder der drei Rechtsverordnungen finden sich Handlungsbereiche. Unterhalb dieser Handlungsbereiche befinden sich die Qualifikationsschwerpunkte. Diese Qualifikationsschwerpunkte werden durch die Qualifikationsinhalte konkretisiert.
Die Qualifikationsinhalte der einzelnen Rechtsverordnungen überschneiden sich teilweise, da beispielsweise sowohl die Fertigungsplanung als auch die Kundenberatung im Bereich Arbeitsvorbereitung tätig sein kann.
Vorausgesetzt, dass tatsächlich in den durchschnittlichen Unternehmen jeweils nur eine „geprüfte“ Person zum Einsatz kommt, ist es wichtig, dass ein breit angelegtes Wissen vorhanden ist.
Für die drei Rechtsverordnungen stellen wir die Handlungsbereiche und die Qualifikationsschwerpunkte schon im Vorfeld vereinfacht dar.
Fachbauleitung
In der Rechtsverordnung werden zwei Handlungsbereiche mit den aufgeführten Qualifikationsinhalten genannt:
1. Handlungsbereich „Ausführung und Überwachung der Montage“:
  • Auftragsvorbereitung
  • Baustellenbetrieb
  • Materialbereitstellung und Auslieferung
  • Bereitstellen und Instandhalten von Arbeitsmitteln
  • Durchführen, Überwachen und Abnehmen von Montageleistung
  • Datenermittlung und – auswertung, Dokumentation und Nachkalkulation 2. Handlungsbereich „Koordination und Qualitätssicherung“:
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz im Montagebereich
  • Qualitätsmanagement
  • Kundenberatung und -betreuung, Reklamationsbearbeitung
  • Abstimmung mit den am Bau Beteiligten
  • Mitarbeiterführung und – qualifizierung/Personaleinsatz.
Fertigungsplanung
In der Rechtsverordnung werden ebenfalls zwei Handlungsbereiche genannt:
1. Handlungsbereich „Planung und Arbeitsvorbereitung“:
  • Fertigungsunterlagen erstellen
  • Planen und Disponieren von Materialien und Betriebsmitteln
  • Kapazitätsplanung
  • Führen und Qualifizieren des Personals in der Fertigung
2. Handlungsbereich „Steuerung und Fertigungskontrolle“:
  • Fertigungstechnik und Überwachung der Fertigungsprozesse
  • Erfassen und Auswerten der Betriebsdaten sowie Kalkulation
  • Qualitätsmanagement und Abnahme
  • Vorbereiten der Auslieferung .
Kundenberatung
In der Rechtsverordnung werden drei Handlungsbereiche mit den aufgeführten Qualifikationsinhalten genannt:
1. Handlungsbereich „Umgang mit dem Kunden“:
  • Gesprächsführung und Kundenberatung
  • Marketing
2. Handlungsbereich „Gestaltung und Konstruktion“:
  • Entwurf und Konstruktion
  • Präsentation
3. Handlungsbereich „Projektplanung und Auftragsvorbereitung“:
  • Angebotserstellung
  • Auftragsvorbereitung
  • Projektmanagement ,
Prüfung und Prüfungsvorbereitung
In den Prüfungen werden praxisgerechte Situationsaufgaben aus den Handlungsbereichen gestellt. Prüfungsfächer existieren in der Rechtsverordnung nicht mehr. Wie bei Rechtsverordnungen üblich, bedarf es grundsätzlich keiner separaten Vorbereitung auf die Prüfung. Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Dass es sehr sinnvoll ist, vor der Prüfung noch einmal die Schulbank zu drücken ist einleuchtend. Ganz entscheidend für den Besuch eines Kurses ist die Qualität der Bildungseinrichtung. „Vorbereitungskurse“, die als einziges Ziel das Bestehen der Prüfung haben, sind nicht selten ganz allein auf dieses Ziel zugeschnitten. Die Chance, während der Zeit des Lernens tatsächlich benötigte Kenntnisse vermittelt zu bekommen, wird damit vielfach vertan. Interessenten sollten sich daher immer die Bildungsträger genau anschauen, um das Maximum an Wissen, Kompetenz und Betreuung zu erhalten. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
  • eine schriftliche Prüfung
  • und ein Fachgespräch.
Die Prüfung ist immer handlungsorientiert und praxisbezogen zu gestalten. Im schriftlichen Teil ist sicher gestellt, dass aus allen Handlungsbereichen Qualifikationsinhalte Inhalt der Prüfung sein können. Ein Handlungsbereich stellt immer den Kern der schriftlichen Prüfungsaufgabe und soll etwa zwei Drittel der Situationsaufgabe ausmachen. Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus aus dem Handlungsbereich(en), der/die nicht Kern der Situationsaufgabe ist, Qualifikationsinhalte zu etwa einem Drittel integrativ einbeziehen.
Die Prüfungsaufgaben sollen immer von reelen Situationen abgeleitet werden. So lassen sich in allen drei Rechtsverordnungen Prüfungsaufgaben zu zahlreichen Themen finden. Beispielhaft können folgende Situationen, Aufgaben und Tätigkeitsfelder für das Ableiten von Aufgaben hergenommen werden:
  • Objekteinrichtungen
  • Innenausbau, Möbelbau
  • Ladenbau, Geschäftseinrichtungen
  • Wintergartenbau
  • Dachausbau
  • Trockenbau
  • Bauelemente
  • Dienst- und Serviceleistungen. In den Umsetzungshilfen für die drei Rechtsverordnungen wird anhand einer konkreten Aufgabe „Umbau einer Senioren-Wohnanlage“ gezeigt, wie eine solche Aufgabe als Prüfungsaufgabe definiert werden kann. Formblätter und eine Matrix helfen, die Qualifikationsinhalte in der Prüfungsaufgabe wiederzufinden und die 2/3- bzw. 1/3-Regelung (siehe oben) umzusetzen.
Die schriftliche Prüfung ist mit mindestens 200 und höchstens 240 Minuten festgelegt.
Das situationsbezogene Fachgespräch basiert auf der schriftlich bearbeiteten Situationsaufgabe. Das Fachgespräch soll der Erläuterung dienen und die Qualifikationsinhalte integrativ einbeziehen, die in der Situationsaufgabe nicht bearbeitet wurden. Die Prüfungsdauer für diesen Teil beträgt mindestens 25 Minuten, höchstens 35 Minuten.
Gewinn für die Branche
Die neuen Weiterbildungsangebote können für zahlreiche Unternehmer und deren Mitarbeiter einen großen Gewinn darstellen.
Unternehmer haben die Möglichkeit, gute Mitarbeiter zu fördern und Verantwortungsbereiche an speziell ausgebildete Fachkräfte zu delegieren.
Mitarbeiter haben die Chance, durch optimierte Weiterbildung einen anerkannten Abschluss zu erhalten, der betrieblich von hohem Nutzen ist. Darüber hinaus wird nach aktueller Diskussionslage die bestandene Fortbildungsregelung auf die Meisterprüfung anerkannt, sobald die geltende Meisterprüfungsverordnung überarbeitet ist.
Das Tischler- und Schreinerhandwerk gewinnt mit den Fortbildungsregelungen ein durchgängiges Bildungssystem von der Ausbildung bis zur Meisterprüfung oder zum Dipl.-Ing. Innenausbau.

Kundenberater/in
Beim Geprüften Kundenberater/in im Tischlerhandwerk sind die Inhalte so definiert:
  • Werben, Beraten und Betreuen von Kunden; Klären und beschaffen von Aufträgen in Abstimmung mit dem Kunden und Mitarbeitern; Vereinbaren von Termin- und Lieferabsprachen sowie Absprachen über Zahlungsbedingungen; Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung; Bearbeiten von Reklamationen und unterstützen der Betriebsleitung bei Marketingmaßnahmen; Anwenden von Grundsätzen der Gesprächsführung; Berücksichtigen einschlägiger Regelungen.
  • Erfassen von Kundenanforderungen; Erarbeiten von Gestaltungs- und Konstruktionsvorschlägen im Kontakt mit dem Kunden; Entwerfen von Alternativen zu Kundenanforderungen; Erstellen von Konstruktionsplänen; Beachten von gestalterischen, fertigungstechnischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten; Nutzen von rechnergestützten Präsentationsmöglichkeiten; kundengerechtes Gestalten der Präsentation.
  • Erstellen von Vorkalkulation und Angebot; Übernehmen der Projektplanung; Erstellen der Auftragsdaten für die Auftragsbearbeitung; Einschätzen der personellen und sachlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes für die Auftragsabwicklung; Berücksichtigen wirtschaftlicher Aspekte; Bearbeiten von Änderungen; Kooperieren mit der Fertigungsplanung.

  • Fertigungsplaner/in
    Bei der Fortbildung zum Geprüften Fertigungsplaner/in im Tischlerhandwerk sind folgende Qualifikationen gefragt:
    • Koordinieren der betrieblichen Arbeitsvorbereitung; Erstellen der Vorkalkulation von Angeboten unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsvorschriften und technischer Regelwerke; Disponieren von Materialien; Ermitteln von Fertigungszeiten; Erstellen von Fertigungsunterlagen; Durchführen von Kapazitäts- und Terminplanung; Strukturieren von Betriebsabläufen; Führen und Motivieren der Mitarbeiter; Veranlassen der Qualifizierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Fertigungsbereich.
    • Organisieren und Optimieren von Fertigungsprozessen durch den Einsatz von Personal und Betriebsmitteln unter Beachtung der Grundsätze des Qualitätsmanagements; Optimieren von Arbeitsabläufen; Teilnehmen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Betrieb; Durchführen von Zeit- und Materialerfassung; Einhalten der einschlägigen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

    • Fachbauleiter/in
      Der Geprüfte Fachbauleiter/in Tischlerhandwerk beinhaltet folgende Aufgabenfelder und Prüfkriterien:
      • Mitwirken an der inhaltlichen Gestaltung von Angeboten, insbesondere durch Spezifizieren der Kundenanforderungen und -wünsche sowie Ermitteln und Begründen der daraus folgenden Arbeitsaufgaben und Formulieren der entsprechenden Arbeitsaufträge; Beachten der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsstandards; Berücksichtigen der betriebsinternen Fertigungs-, Termin- und Kostenplanung; Beschaffen und Nutzen der auftragsbezogenen Informationen; Überprüfen der Einbauvoraussetzungen, Maße und bauphysikalischen Gegebenheiten auf der Baustelle; Beachten einschlägiger Regelwerke; Berücksichtigen der technologischen Entwicklung.
      • Planen, Veranlassen, Koordinieren und Steuern des Montageauftrages, insbesondere Beratung und Problemlösung im Kontakt mit dem Kunden, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie der Bauleitung; Umsetzen der vertraglich vereinbarten Leistungen; Bearbeiten von Änderungen und Reklamationen sowie Vorschlagen von Lösungen; Koordinieren des Arbeitsablaufs mit beteiligten Gewerken; Koordinieren der Entscheidungen mit dem Auftraggeber; Sicherstellen des Personaleinsatzes für die Montage; Beachten der Qualitätssicherung sowie der einschlägigen Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes; Veranlassen der Qualifizierung und Motivieren von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Montagebereich.
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