Der Große Befähigungsnachweis darf als Berechtigung zur selbständigen Ausübung eines Handwerks und zur Ausbildung von Lehrlingen nicht angetastet werden! Darin sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Handwerk einig. Das haben die Vorstandsmitglieder aus dem Gesellenstand im Deutschen Handwerkskammertag (DHKT), Franz Kugler und Heidulf Masztalerz, gemeinsam mit dem Vizepräses der Handwerkskammer Bremen, Hugo Köser, und dem Geschäftsführer des Deutschen Handwerkskammertages, Dr. Wolfgang Glaser, anläßlich einer Arbeitstagung der Arbeitnehmer-Vizepräsidenten vom 23.-25. April 1999 in Bremen vor der Presse unterstrichen. (ZDH)
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