Die Antragsfrist für die Teilnahme an dem Feldversuch „versuchsweise Anwendung reduzierter MwSt.-Sätze auf arbeitsintensive Leistungen“ ist am 31. März 2006 ausgelaufen. Die deutsche Bundesregierung hat – entsprechend ihren Ankündigungen – keinen Antrag gestellt. Damit gibt es zurzeit keine Rechtsgrundlage, um in Deutschland reduzierte Umsatzsteuersätze anzuwenden.
Neben den bisher teilnehmenden Ländern (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Isle of Man, Italien, Portugal, Spanien, Griechenland) haben folgende europäische Staaten einen Antrag auf Teilnahme an dem Feldversuch gestellt: Finnland, Lettland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern und Malta. Daneben hat Griechenland zusätzlich einen Antrag auf Anwendung eines reduzierten MwSt.-Satzes auf die Renovierung und Reparatur von privaten Wohnungen (ausgenommen Material) gestellt.
Während damit die Mehrheit aller europäischen Mitgliedstaaten das Instrument des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Leistungen in den nächsten Jahren anwenden will, mache Deutschland das genaue Gegenteil: Die Arbeitskosten werden durch die zum 1.1.2007 von der Politik gewollte 3-prozentige Mehrwertsteuererhöhung weiter verteuert, kritisiert das ZDH. Im Ergebnis führe dies dann zu mehr Schwarzarbeit und dem Verlust legaler Beschäftigung.
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