Nach langjährigem Ringen um eine tragfähige Lösung hat die Bundesregierung am ihre Beschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte veröffentlicht. Demnach muss in Zukunft jeder Lieferant nachweisen, dass das gelieferte Holzprodukt aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.
Die Bundesregierung setze mit ihrer neuen Beschaffungsregelung ein deutliches Zeichen gegen Raubbau und illegalen Holzeinschlag, erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die Zertifikate von FSC und PEFC gelten dabei als Nachweise. Die Regelung ist vorerst auf vier Jahre befristet.
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