Stellen Sie sich vor, Ihr Kunde geht zum Briefkasten, öffnet Ihre Rechnung – und freut sich darüber! Wie das geht? Nutzen Sie Ihre kostenlosen Leistungen getreu dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“.
Bestimmt erbringen Sie für Ihre Kunden einzelne Services oder Leistungen, die Sie nicht berechnen. Angefangen von einer kostenlosen Erstberatung bis hin zu gratis Nachbesserungsarbeiten. Oft bemerken Kunden diese Gratisservices gar nicht richtig. Dadurch verpufft die Wirkung, denn ein Service, den der Kunde nicht bemerkt, ist kein Service. Führen Sie deshalb Gratis-Services mit auf der Rechnung auf. In die Spalte für den Preis schreiben Sie dann „kostenlos“ oder „wird nicht berechnet“ oder auch „auf Kulanz“. Der Kunde freut sich über die kostenlose Zusatzleistung und empfindet die Rechnung dementsprechend als positiv. Der Endpreis rückt gedanklich in den Hintergrund, weil der Kunde sich vorwiegend mit ihren Gratis-Leistungen befasst. Das ist besonders wichtig, denn die Rechnung ist oft das letzte Dokument, das der Kunde von Ihnen erhält.
Denken Sie auch an die Weisheit: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft! Ein Geschenk, das Sie der Rechnung beilegen, bewirkt ebenfalls Wunder. Testen Sie es.
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