Selbstständige müssen dem Finanzamt den Umfang der betrieblichen Nutzung ihrer betrieblichen Fahrzeuge nachweisen – rückwirkend seit dem 1.1.2006. Wenn keine plausiblen Nachweise für die mehr als 50-prozentige betriebliche Nutzung vorliegen, hat das steuerlich unangenehme Folgen.
Unternehmer müssen dem Finanzamt im Jahr 2006 nachweisen, dass sie ihren
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BM online 10|2006