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Vorbeugen ist besser als nachzahlen

Tremco Illbruck: Fachseminare 2014 sensibilisieren Planer und Handwerker
Vorbeugen ist besser als nachzahlen

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Planern und Handwerkern, wenn es bei einer fehlerhaften Baumontage um die Schuldfrage geht. Jeder schiebt dem anderen gerne den „Schwarzen Peter“ zu. Abdichtungsspezialist Tremco Illbruck veranschaulicht in einer Fachseminarreihe zusammen mit weiteren Partnerfirmen, dass nur eine durchdachte Montagevorplanung von Architekten und Planern – in Kooperation mit den Handwerkern – zum gewünschten Erfolg führt.

Die gesetzlich gesteuerte Entwicklung zu immer stärker gedämmten Gebäudehüllen lässt die Anforderungen an Architekten, Planer und Verarbeiter in die Höhe schießen. Manche der Beteiligten haben dabei schon ordentlich Federn lassen müssen: Feuchte- und Schimmelschäden von zerstörter Dämmung bis hin zur Gefährdung der Gebäudestatik sind leider keine Seltenheit. Solche baulichen Risiken und ihre rechtlichen Folgen als Bauleiter zu erkennen und zu vermeiden, ist das Ziel eines unter anderem von Tremco Illbruck initiierten Fachseminars. Experten aus Baupraxis und Baurecht zeigen praxisorientierte Lösungen und juristische Feinheiten auf. In Kooperation mit Air Concept sowie dem Sentinel Haus Institut widmet sich das Seminar außerdem den Themen Mindestluftwechsel und Wohngesundheit.

Schreckensbilder aus der Praxis
Der Sachverständige Alexander Dupp rüttelte am Anfang des Seminars erst mal die Planer und Architekten wach und zeigte Schreckensbilder aus seiner Gutachterpraxis. „Sowas passiert, wenn sich die Planer und Ausführenden nicht im Vorfeld richtig absprechen und eine genau definierte Montage formulieren. Zudem werden die Handwerker oft auf der Baustelle mit der vorhanden Situation alleine gelassen“, erläutert Dupp. Lesen Sie im BM-Interview (auf Seite 16/17 in dieser Ausgabe), was Dupp und die Fachanwältin Manuela Reibold-Rolinger, die bekannt ist aus der RTL2-Sendung „Die Bauretter“, der Branche zu diesem Thema mit auf den Weg geben wollen.
Die EnEV birgt neue Herausforderungen
Die neue EnEV 2014 legt die energetische Latte nochmals höher: Der künftig geforderte europaweite Niedrigstenergiestandard für Neubauten ist mit herkömmlichen Bauweisen teilweise nicht mehr zu erreichen. In dem eintägigen Fachseminar erläutert Frank Unglaub, Technischer Fachplaner und Projektmanager bei Tremco Illbruck, welche Konsequenzen sich daraus für Bauelemente in Verbindung mit wärmegedämmten Außenwandsystemen ergeben: „Für die energetischen Anforderungen der EnEV 2009 waren oftmals bündig mit dem Mauerwerk gesetzte Fenster und Türen ausreichend. Das wird sich mit der neuen EnEV grundlegend ändern. Bei bestimmten Baumaterialien wie Kalksandstein und Beton, die keine wärmedämmenden Eigenschaften besitzen, ist es energetisch notwendig, die Einbauebene der Bauelemente in die Dämmebene zu verschieben.“ Das Fenster sitzt zukünftig nicht mehr stabil in der Wand, sondern hängt frei davor. Das jeweils gewählte Wärmedämmverbund- oder Fassadensystem schließt direkt am Rahmen an. So lässt sich der beste Isothermenverlauf erzielen. Doch auch bei hoch wärmedämmenden Baumaterialien wie bspw. Gasbeton, die diese Bauweise nicht erforderlich machen, bietet die versetzte Einbauebene Vorteile. Denn dadurch wird die architektonisch unschöne „Schießschartenoptik“ stark zurückgesetzter Fenster und der damit verbundene Verlust an Raumvolumen vermieden. Diese Situation zieht allerdings in Bezug auf die drei Themen Befestigung, Abdichtung und Schallschutz einige Herausforderungen nach sich.
Neue Einbauebene als Herausforderung
Die Befestigung: Bisher beschränken sich die handwerklichen Lösungen meist auf teilweise abenteuerliche Basteleien. Da werden so lange Winkel, Schienen und Schrauben verbaut, bis das Fenster mehr oder weniger fachgerecht vor der Wand schwebt und nicht mehr herunterfällt. Die Dämmung wird daraufhin in ähnlicher Weise um die Fensterrahmen herum angestückelt. Solch handwerkliche Flickarbeit ist gefährlich bei ausbrechendem Mauerwerk und im Hinblick auf Luftdichtheit, Wärme- und Schalldämmung mehr als zweifelhaft.
Zweitens: die Abdichtung. Wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Planung sei bereits die korrekte Ausschreibung vom Befestigungs- und Abdichtungssystem. Dazu gehören Mindestanforderungen wie ift-Richtlinien mit dem Nachweis der Gebrauchstauglichkeit inklusive der Bauteilprüfung ebenso wie der Gesundheitsschutz mit dem Nachweis der Emissionswerte von Baustoffen und produktneutrale Qualitätsanforderungen wie das RAL-Gütezeichen FDKS.
Ohne gute Abdichtung kein Schallschutz
Drittens: der Schallschutz. Das Schalldämmmaß ist nicht nur abhängig von der gewählten Verglasung. Ausschlaggebend dafür, dass der angegebene Wert des Fensters auch im eingebauten Zustand erreicht wird, ist fachmännische Ausführung der Bauanschlüsse und des Abdichtungssystems. „Um die höchstmögliche Schalldämmung zu erreichen, muss deshalb immer der gesamte Aufbau von Fenster, Fuge und Wand betrachtet werden“, erklärt Frank Unglaub. Die Themen Befestigung, Abdichtung und Schallschutz in der Dämmebene stellen Architekten, Planer und Verarbeiter also vor komplexe Fragestellungen, um die notwendigen Anforderungen an Statik und Bauphysik erfüllen zu können.
Abdichtungsschäden – Risiko für Architekten
Zahlreiche Fehlerquellen müssen umschifft werden, die bei Nichtbeachtung zu beträchtlichen Gebäudeschäden und Regressforderungen führen können. Ein Risiko, das nicht unterschätzt werden sollte, wie die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Manuela Reibold-Rolinger auf dem Seminar eindrücklich mahnt. Anhand realer Schadensfälle und aktueller Gerichtsurteile zeigt sie die rechtlichen und finanziellen Folgen solcher Baufehler für die Beteiligten auf – und die gehen viel weiter, als mancher denkt. Denn im unangenehmsten Fall landet ein Bauschaden vor Gericht. Das entscheidet dann, wer die Kosten für Instandsetzung und Gerichtsverfahren übernehmen muss, die übrigens schnell im sechsstelligen Bereich landen können.
Das Bewusstsein allein reicht aber noch nicht. Deshalb wird die Fachanwältin juristisch konkret. Dazu erläutert Reibold-Rolinger den Begriff der „Bauaufsicht“, manchmal auch „Bauüberwachung“ genannt. Mit diesem Begriff legt die Rechtsprechung fest, welche Art von Überwachung bei welchen Gewerken auf einer Baustelle vom bauleitenden Architekten erwartet wird. Hält er sich an diese Vorgaben, kommt er seinen Pflichten ausreichend nach.
Juristischer Begriff der „Bauaufsicht“
Juristisch betrachtet gibt es drei Arten der Bauaufsicht: keine, gesteigerte und besondere Aufsicht. Diesen drei Arten sind im Prinzip jeweils Gewerke mit unterschiedlichen handwerklichen Tätigkeiten und bauphysikalisch verschiedenen Schwierigkeitsgraden zugeordnet. Keine Bauaufsicht gilt für simple handwerkliche Tätigkeiten. Dazu zählt das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 9. Juli 2013 „einfache gängige Arbeiten“ wie Malerarbeiten oder das Verlegen von Böden und vergleichbare Bauleistungen ohne Gefahrenquellen. Dafür muss der Architekt während der Durchführung nicht vor Ort sein. Für Folgeschäden haftbar ist er dennoch, aber nur, wenn er bei der Bauabnahme eventuelle Mängel nicht erkennt und anmerkt. Für die Beseitigung des festgestellten Mangels haftet der Handwerksbetrieb.
Anders ist es bei den sogenannten „schadensträchtigen Leistungen“. Hier fordert das Recht die „gesteigerte Bauaufsicht“ vom bauleitenden Architekten. Als Beispiel seien alle Arten der Abdichtung und Isolierung genannt, demnach auch die Abdichtung von Bauelementen in der Dämmebene. Der Architekt muss hier die handwerklichen Arbeiten auf ihre fachmännische Ausführung hin überwachen. Tut er das nicht ausreichend, kann er vom Bauherrn bei Bauschäden haftbar gemacht werden. Für „gewichtige Leistungen“ wie den Bau einer Glasfassade wird die „besondere Bauaufsicht“ gefordert. Hier sollte der Bauleiter bei Bedarf notfalls einen weiteren Sachverständigen hinzuziehen. Treten bei solchen kritischen Leistungen Ausführungsmängel auf, haftet der verantwortliche Architekt in jedem Fall, wenn er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Diese Fallstricke lassen sich laut Reibold-Rolinger in der Regel umgehen, wenn der bauleitende Architekt oder Planer drei Punkte beachtet. „Ganz wichtig sind erstens das Erkennen der Gewerke, die gesteigerte oder besondere Aufsicht benötigen, zweitens die ständige Aufsicht bei diesen Gewerken und drittens eine exakte und lückenlose Dokumentation dieser Aufsicht.“ Am besten dafür geeignet ist – neben dem üblichen Bautagebuch, in dem die angelieferten Materialien und die ausgeführten Gewerke mit Datum und Zeit festgehalten werden – ein eigenes Bauablaufbuch des Bauleiters. In diesem wird genau eingetragen, wann er auf der Baustelle war, mit wem er was besprochen und was er beaufsichtigt hat. Fotos der durchgeführten Aufsichten sind für eine nachweisbare Dokumentation außerdem unerlässlich.
Praktische Lösung: Das Vorwandmontagesystem
Doch zurück zum Ausgangspunkt: Die Montage von Bauelementen in der Dämmebene ist demnach nicht nur für Handwerker, sondern auch für Architekten und Planer ein neuer und besonders kritischer Bereich. Deshalb stellt Frank Unglaub den Seminarteilnehmern das Vorwandmontagesystem für die Fenstermontage in der Dämmebene vor. Damit lassen sich alle drei Punkte „Befestigung, Abdichtung und Schallschutz“ auf einen Schlag bewältigen. Alle Typen des Systems sind von mehreren Instituten geprüft worden. Drei Systemtypen werden mittlerweile angeboten: die Illbruck PR011 Fenstermontageplatte für Fenster „halb im Mauerwerk, halb in der Dämmung“ mit 35 mm Tiefe, die Illbruck PR007 Fenstermontagezarge für WDVS-Fassaden mit 90 mm Tiefe und der PR010 Fenstermontagewinkel für zweischaliges Verblendmauerwerk mit 200 mm Tiefe.
Zwei weitere Termine des Fachseminars zum Thema Montage, Rechtsprechnung und Lüftung finden am 6. November in Nürnberg und am 11. Dezember in Stuttgart statt. Informationen und Anmeldung unter: www.Illbruck.com oder direkt bei justyna.rundkowski@tremco- Illbruck.com. (sk/Quelle: Tremco Illbruck) I
Tremco Illbruck GmbH & Co. KG
51149 Köln

Teilnehmer sensibilisieren «

BM-Interview: Manuela Reibold-Rolinger und Alexander Dupp

Zwei Hauptreferenten der Fachseminarreihe für Planer und Entscheider, die von den Abdichtungsspezialisten Tremco Illbruck noch bis Jahresende durchgeführt wird, beziehen in ihren Vorträgen Stellung zu Schadensfällen am Bau und daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. BM hat bei den beiden Experten nachgefragt, wo sie noch Handlungsbedarf bei Planern und Handwerkern sehen.

Autor: BM-Redakteur Stefan Kirchner

BM: Was möchten Sie den Teilnehmern des Fachseminars mit auf den Weg geben?
Reibold-Rolinger: Ich bin als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in meiner Kanzlei vor allen Dingen für private Bauherren tätig und befasse mich seit mehr als 20 Jahren mit dem privaten Baurecht. Für die Vortragsreihe hatte ich den Auftrag, die Haftungsrisiken für Architekten aufzuzeigen. Das mache ich gern, denn ich bin der Meinung, dass der Architekt und der private Bauherr oder öffentliche Auftraggeber als Team voneinander profitieren. Ein Architekt sollte nicht der Gegner, sondern der Partner der Bauherren sein. Mein Vortrag befasst sich mit der Bauüberwachung und gibt den Architekten Handlungsempfehlungen für die juristischen Abläufe am Bau. Der Vortrag hat daher vor allen Dingen präventiven Charakter. Das ist eines meiner Lieblingsthemen: „Prävention am Bau“ – vorher gut beraten zu sein und zu wissen, wo für die Bauherren und Architekten die Klippen sind, das möchte ich vermitteln. Der Vortrag befasst sich mit den aktuellen höchstrichter-lichen Entscheidungen zum Thema Haftung und Bauüberwachung und gibt Tipps, wie man sich als Architekt absichern kann.
Dupp: In dem Fachseminar sollen die Teilnehmer für die wichtigsten Schnittpunkte und Stellen sensibilisiert werden. Eine detaillierte Fachplanung eines Fensteranschlusses zum Baukörper ist heute wichtiger denn je. Alle Fensterbauer stellen ein sehr gutes qualitatives Produkt her. Dieses hochwertige Produkt Fenster und/oder Tür kann allerdings seine Eigenschaften nur zu 100 % erbringen, wenn es auch fachgerecht montiert ist. In allen unterschiedlichen Bereichen und Situationen der Fenstermontage ist eine mehr als ausreichende Fachplanung notwendig. Es ist keine Schande, wenn man als Planer eines Objektes feststellt, dass man im komplexen Bereich der Fenstertechnik an seine Grenzen stößt, sich einen geeigneten Fachplaner hinzuzuziehen. Ganz im Gegenteil: Die Kompetenz des Fachplaners erweitert sich nochmals spürbar, wenn er sich einen weiteren Fachplaner für spezielle Gewerke oder auch Situationen hinzu holt.
BM: Als Fachanwältin für Baurecht, Frau Reibold-Rolinger, bzw. als Sachverständiger, Herr Dupp, hatten sie garantiert schon mit einigen Fällen fehlerhafter Fenster- und Türenmontagen zu tun. Hat die Branche Ihrer Meinung nach Aufholbedarf?
Reibold-Rolinger: Da muss man unterscheiden zwischen der Branche, die die Produkte entwickelt und Empfehlungen weitergibt, wie man sie verarbeitet, und der Branche, die die Fenster und Materialien verbaut. Es gibt Baustellen, da klafft das, was technisch möglich ist und das, was tatsächlich auf der Baustelle umgesetzt wird, so weit auseinander, dass ich mich frage, warum das so ist. Wir haben ganz häufig, gerade an Fenstern und Türen Mängel, die erhebliche Folgeschäden mit sich bringen, wenn man sie zu spät feststellt. Ich befürchte schon, dass manche ausführenden Firmen da Defizite haben und dass die Technik ein bisschen weiter ist als manche Ausführung auf der Baustelle. Das ist schade, denn Fortbildungen und Informationsveranstaltungen halte ich für ganz wichtig. Hier sind die Firmen in der Pflicht, sich fortzubilden und sich auf den Stand der Technik zu bringen.
Dupp: Viele Betriebe im Bereich der Fenstermontage sind ausreichend geschult und greifen auf entsprechendes Fachwissen zurück. Leider ist aber auch festzustellen, dass bei vielen nicht nur der Preis der Fenstermontage, sondern auch das Fachwissen, bezogen auf den heutigen Stand der Technik, verbesserungswürdig ist. Es kann allerdings auch nicht sein, dass der ausführende Fensterbetrieb Leistungen des eigentlichen Planers oder Fachplaners übernehmen muss. In unserer täglichen Arbeit stellen wir vermehrt fest, dass Planer sich immer mehr auf die Ausführungsleistung der entsprechenden Fensterbauer stützen und hier nicht im Detail genug, im Vorfeld sozusagen, ihre Hausaufgaben machen. Ich sehe großes Potenzial in der Fensterbaubranche. Gerade beim Bedarf, was die Montagetechniken, Vorschriften und Richtlinien angeht. Leider ist aus unserer Erfahrung auch festzustellen, dass die Fortbildungsbereitschaft bei den Fensterbauern bzw. bei den Monteuren vor Ort auch ausbaufähig ist. In vielen unserer Seminare und Vorträge, die wir halten, besteht das Publikum aus Fachplanern, Architekten und Ingenieuren.
BM: Finden Sie, dass die Kommunikation zwischen Architekten und den Handwerkern gut läuft oder sehen Sie hier noch erhöhten Handlungsbedarf bei der Montage von Fenstern und Türen?
Reibold-Rolinger: Ich glaube, dass die Kommunikation nicht optimal läuft und viel besser laufen könnte. Jeder verlässt sich auf den anderen und das geht meistens schief. Hier sind vor allen Dingen die Architekten in der Pflicht, als Mittler zwischen den Bauherren und den ausführenden Firmen. In meinem Seminarvortrag versuche ich klar zu machen, dass vor allen Dingen der Einbau der Fenster ein überwachungspflichtiges Gewerk ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Architekt hier mehr Präsenz zeigen muss und man sich nicht aufeinander verlassen sollte. Der Architekt muss klare Ansagen machen, seine Überwachungspflicht ernst nehmen und erkennen, was er mehr und was er weniger überwachen muss. Wichtig ist, dass der Architekt seine Überwachungstätigkeit lückenlos dokumentiert, sonst kann es im Streitfall sehr schwer werden, aus der Haftung für Fehler entlassen zu werden.
Dupp: Es wird definitiv zu wenig zwischen ausführendem Betrieb und Planer/Architekten gesprochen. Es sind oft Kleinigkeiten, die aus einem Wassertropfen ein volles Fass werden lassen. Ich bin überzeugt davon, wenn man, wie es auch vor vielen Jahren schon der Fall war, mehr miteinander kommunizieren würde, man umso schneller Problemsituationen am Bau gelöst bekäme. Leider stellen wir auch fest, dass bei unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich technischer Ausführungen sich zu oft auf die 100 %ige Einhaltung diverser Vorschriften und Richtlinien gestützt wird. Es gibt immer wieder Situationen, wo man nicht 100-prozentig die Norm/Richtlinie erfüllen kann. Gerade in solchen Fällen ist die Kommunikation wichtig, um gemeinsam eine handwerklich gute Leistung und somit ein abnahmefähiges Gewerk zu erreichen. Wir wünschen uns für die gesamte Branche einen besseren Dialog zwischen ausführendem Handwerker und Planer. Gerade in der heutigen Zeit, wo alle Kommunikationswege mithilfe von Smartphones möglich sind, sollte dies kein Problem darstellen. I

Zu den Interview-Partnern
Die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Manuela Reibold-Rolinger (r.) agiert in der TV-Sendung „Die Bauretter“ als Baurechtsexpertin und ist auch für andere TV-Sender als Expertin tätig. Zudem hat sie zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema Bauen vorzuweisen. Alexander Dupp ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und hat auch schon in dem TV-Format „Die Bauretter“ mitgewirkt. (BM-Foto: Stefan Kirchner)
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